.: Hundehaftpflicht Versicherung im Preisvergleich :.
Alle Hundehalter sollten nun aufpassen! Haben Sie gewusst, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung (sofern vorhanden) nicht für Schäden Ihres Hundes bezahlt?
Eine Privathaftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden von Kleintieren, wozu die Hunde nicht gehören. In manchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke
Versicherungsmakler
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390
, per email an post@mr-money.de
bzw. per Post: Dirk Natschke
Versicherungsmakler
, Schillerstr. 3
, 09366 Stollberg
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Unfälle müssen nicht unbedingt Beiss-Attacken sein
Es ist ratsam für jeden Hund in Ihrem Haushalt eine Versicherung abzuschließen, dabei kommt es nicht drauf an, ob es sich um einen Kampfhund oder einen kleinen Schoßhund handelt, denn höhe Schäden, womöglich auch Personenschäden, können auch einfach entstehen, wenn Ihr Vierbeiner sich erschreckt und einfach über die Straße läuft.
Das kann schnell teuer für den Hundebesitzer werden, da dieser im Falle eines Schadens mit seinem gesamten Privatvermögen haftet! Dieses Risiko sollte jedem Hundefreund bewusst sein, zumal eine günstige Hundehaftpflicht Versicherung bereits nur ein paar Euro im Monat kostet.
In Niedersachsen ab 01.07.2011 Pflicht
Seit dem 01.07.2011 ist in Niedersachsen sogar eine Hundhaftpflicht-Versichungspflicht im Gesetz verankert, andere Bundesländer haben wieder Versicherungspflicht bereits schon früher umgesetzt.
Es ist zu erwarten, dass sich alle Bundesländer dem Trend anschließen und so, vielleicht bald eine Hundehaftpflicht in ganz Deutschland verpflichtend sein wird. Man sollte vielleicht jedoch nicht so lange warten, sondern schon vorher eine solche Versicherung abschließen, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Im Internet, aber auch bei Ihrem lokalen Versicherungsagenten, sollten Sie genau auf den Leistungsumfang der jeweiligen Versicherer achten, denn nicht immer ist die günstigste Hundehaftpflicht Versicherung auch zeitgleich die Beste, denn im Schadensfall zählen hohe Deckungssummen.
Bei Versicherungen auf Deckungssummen achten
Für Otto-Normalverbrauchen scheinen die gängigen Haftungssummen von 5.000.000,00 EUR vollkommen ausreichend zu sein. Wenn der Hund jedoch einen Personenschaden mit Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadensersatzforderungen verursacht, können die normalen Deckunggsummen bis 5.000.000,00 EUR schnell aufgebraucht werden.
Im Vordergrund sollte daher nicht die preisgünstigste Versicherung stehen, sondern der Leistungsumfang der Versicherer. Im Schadensfall kann dies vor hohen Kosten schützen, denn sollte die Versicherung keinen ausreichenden Deckungsbeitrag bereitstellen, haften Sie als Hundebesitzer immernoch mit Ihrem Privatvermögen.
Jeder Hund muss einzeln versichert sein
Wichtig und daher ebenfalls immer zu beachten: Sollten mehrere Hunde im Haushalt wohnen, muss für jeden Hund eine eigene Hundehaftpflicht abgeschlossen werden. Die Versicherungen können, auf Grund genauer Datenangaben, schon lange nicht mehr hinters Licht geführt werden.
Beim Versicherungsabschluss müssen Hunderasse, Aussehen und manchmal sogar der Scanner-Chip des Hundes hinterlegt werden, damit der zu versichernde Hund explizit erfasst werden kann, angegeben werden.
Im Schadensfall kann so und auch anhand von Zeugenaussagen sofort ermittelt werden, welcher Hund den Unfall oder den Schaden verursacht hat. Sollte der Unfallhergang nicht 100%ig eindeutig geklärt werden können, werden auch sogenannte Versicherungsprüfer eingesetzt, um den Hergang klären zu können.
Im Zweifelsfall kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Es ist daher unabdingbar für jeden Hund im Haushalt eine eigene Hundehaftpflicht abzuschließen, um diesem Horrorszenario vorzubeugen.
Denn nichts ist schlimmer, als mit seinem Privatvermögen voll haftbar gemacht zu werden, bei einem Unfall, den man nicht selbst verursacht hat.
Nützliche Sonderleistungen der Versicherer
Ein weiterer Faktor, auf den Sie bei den Versicherungen achten sollten, ist der Leistungsumfang im Sinne der Extraleistungen. So zahlen manche Versicherer auch, wenn ein anderer auf Ihr Tier (unentgeltlich) aufgepasst und es dann zu einem Schaden oder Unfall gekommen ist. Das sogenannte Fremdhüterrisiko ist nicht bei allen Versicherungen enthalten.
Ferner, wenn Sie vielleicht selbst Züchter oder Züchterin sein, ist darauf zu achten, ob bei Hündinnen die Welpen ebenfalls mitversichert sind. Bis zu sechs oder auch zwölf Monaten können dort die Welpen im Versicherungsumfang enthalten sein.
Wenn Sie in einem Bundesland ohne Leinenzwang wohnen, achten Sie auch darauf, dass die abgeschlossene Versicherung auch ohne Leinenzwang mit voller Deckungssumme haftet.
Selbstbeteiligung oder nicht?
Sicherlich eine Preisfrage: Manche Hunde-Haftpflichter-Versicherer bieten auch Versicherungsmodelle mit Selbstbeteiligung an. Passiert nichts, ist die jährliche Belastung niedriger als bei Versicherungsmodellen ohne Selbstbesteiligung. Bei einem Schaden oder Unfall ist, bei Versicherungen mit Selbstbeteiligung, der Anteil der Selbstbeteiligung zu zahlen. Dies kann schnell die Höhe des Jahresbeitrags erreichen.
Es ist daher vom Hundebesitzer am besten zu prüfen, welches Versicherungsmodell das richtige für sich uns seinen Vierbeiner ist. Ist der Hund aggressiv oder auf der anderen Seite sehr schreckhaft, sodass ein Schaden wahrscheinlicher ist, sollte vielleicht lieber auf die Selbstbeteiligung verzichtet werden, da diese nicht nur einmalig sondern in jedem Schadenfall erneut zu leisten ist.
Für Vielreisende auch wichtig:
Im Normalfall sind Auslandsaufenthalte mit dem Hund ebenfalls versichert. Dort gibt es jedoch auch bei den Versicherungen Unterschiede. Manche befristen die Auslandsaufenthalte auf 1 Jahr. Sollten Sie also planen länger als ein Jahr im Ausland zu verbringen, ist darauf zu achten, dass die Hundehaftpflicht eine unbegrenzte Aufenthaltsdauer im Ausland mitversichert.
Verschiedene Schäden, unterschiedliche Deckungssummen
Bei einer Hundehaftpflichtversicherung gibt es meistens drei Schadenskategorien mit unterschiedlichen Deckungssummen:
1. Personen- und Sachschäden Hund
2. Vermögensschäden
3. Mietsachschäden Hund an unbeweglichen Objekten
1. Personen- und Sachschäden
Personen- und Sachschäden lassen sich relativ leicht erklären. Wird ein Mensch von einem Hund gebissen, gilt dies als Personenschaden. Wird dabei ebenfalls auch zum Beispiel die Kleidung der Person zerstört, ist dies ebenfalls mit dieser Schadenskategorie abgegolten.
Die Höhe der Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden fängt meistens bei 5.000.000,00 EUR an und kann bis zu 15.000.000,00 EUR, bei manchen Versicherungen auch noch höher, ausfallen.
2. Vermögensschäden
Falls die gebissene oder verhinderte (durch z.B. eine Unfall) Person z.B. Geschäftstermine verpasst (da z.B. Flug verpasst) und dadurch weitere Folgekosten für den Hundebesitzer entstehen, ist das unter Vermögensschäden zu verbuchen. Die Deckungssummen bei Vermögensschäden fangen meist bei 2.500.000,00 EUR und können, je nach Versicherer, bis zu 15.000.000,00 EUR oder höher versichert werden.
3. Mietsachschäden
Unter Mietschschäden bei Hundehaftpflichtversicherungen versteht man den erzeugten Schaden vom Hund an fremdem, unbeweglichem Eigentum. Wenn Sie mit Ihrem Hund verreisen und dieser Schaden an der gemieteten Ferienwohnung erzeugt, zählt das unter Mietsachschäden. Wichtig dabei: Beschädigungen durch den Hund an eigenem Eigentum sind meistens nicht mit versichert. Ebenfalls ist zu beachten, das teilweise bewegliche Güter nicht mitversichert sind. Das bedeutet, dass z.B. zerstörte Sofas oder Stühle nicht bei jedem Versicherer mitversichert sind. Bei jungen Hunden oder Hunden, welche gerne an Gegenständen herumkauen, ist es ratsam eine Versicherung, welche unbewegliche und bewegliche Güter mitversichert, abzuschließen. Die Deckungssummen fangen hier ebenfalls meist bei 2.500.000,00 EUR an und können, je nach Versicherer, bis zu 15.000.000,00 EUR oder höher versichert werden.
Hundehaftpflicht im Online Preisvergleich:
Neben den genannten Kriterien kann beim Abschluss einer Hundehaftpflicht-Versicherung noch auf weitere Werte, wie z.B.: schnelle Schadensregulierung, kostenlose Info-Hotline oder großer Versicherungsumfang Wert gelegt werden, je nach Vorlieben des Hundebesitzers.
Eine Hundhaftpflicht, vorallem ein umfangreicher Vergleich, kann schnell im Internet durchgeführt werden. Achten Sie auf die in diesem Thema behandelten Unterschiede, so können Sie bei der Haftpflicht für Ihren Hund keinen Fehler machen.